Rechtschutzversicherung und freie Anwaltswahl !!!

Kommt ihnen das Folgende bekannt vor ?

Sie rufen bei ihrem Rechtschutzversicherer an und bitten diesen, die Kosten für eine Beratung und Vertretung in ihrer neuen Rechtsangelegenheit von einem Rechtsanwalt in ihrer Stadt oder ihrem Wohnort zu übernehmen. Der Mitarbeiter der Versicherung bietet ihnen hierauf an, sofort einen anderen Rechtsanwalt anzurufen und teilt ihnen dessen Telefonnummer mit. Im ersten Augenblick sieht dies nach einem schnellen Service aus. Zu bedenken ist allerdings, dass der empfohlene Berater nach allgemeiner Lebenserfahrung dauerhaft darin interessiert ist, weitere Empfehlungen von ihrem Rechtschutzversicherer zu erhalten. Deshalb wird er auch die finanziellen Interessen des Rechtschutzversicherers im Auge haben. Wie jedes Versicherungsunternehmen muss ihr Rechtschutzversicherer Gewinne erwirtschaften. Dies gelingt nur, wenn die Ausgaben gering gehalten werden. Deshalb liegt es nicht allzu fern, dass ihnen davon abgeraten wird, ihre Rechtsangelegenheit „kostenträchtig“ weiter zu führen. Ein von ihrem Rechtschutzversicherer unabhängiger Rechtsanwalt hat lediglich ihre Interessen zu vertreten; nicht auch die des Rechtschutzversicherers. Deshalb sollten sie ihr Recht auf freie Anwaltswahl gegenüber dem Rechtschutzversicherer wahrnehmen und darauf bestehen, dass er die Kosten des Anwalts vor Ort und ihres Vertrauens trägt.

Nachsatz:

Die meisten Rechtsanwälte übernehmen die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer und klären vorab die Kostenübernahme. Sie sollten deshalb im Bedarfsfall zuerst ihren Rechtsanwalt des Vertrauens anrufen. Sie sparen damit den Anruf beim Rechtschutzversicherer.